
In diesen Mitteilungen wird suggeriert, dass die Aufsichtsbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger ab 2018 verstärkt kontrollieren, ob Unternehmen fachgerechte Gefährdungsbeurteilungen erstellen.
Diese Aussage ist so nicht korrekt. Es handelt sich vielmehr um einen Versuch dieser Unternehmen, mit einer fingierten Warnung auf sich und die eigenen Produkte aufmerksam zu machen.
Im Arbeitsschutzgesetz ist ausgeführt, dass die Beurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein muss. An dieser bereits seit 1996 geltenden Rechtslage wird sich auch im Jahr 2018 nichts ändern. Bei der Gefährdungsbeurteilung inklusive der Beurteilung psychischer Belastung werden Mitgliedsbetriebe im Rahmen ihres Beratungs- und Überwachungsauftrages von der BGHM unterstützt.
Das Fachregelwerk hilft
Nutzer des Fachregelwerkes bekommen für die Anfertigung von Gefährdungsanalysen und Betriebsanweisungen umfangreiche Hilfestellungen. Sie erhalten im Kapitel 1.15 Arbeitssicherheit und Umweltschutz eine detaillierte Anleitung, wie hier vorzugehen ist und was es zu beachten gilt.
Außerdem sind insgesamt jeweils 18 Musterformulare für Gefährdungsbeurteilungen und 18 Musterformulare für Betriebsanweisungen im Fahregelwerk eingestellt, die auch als Word-Datei für den betrieblichen Alltag sehr vorteilhaft genutzt werden können.
Hier ein Überblick über die verwendbaren Gefährdungsbeurteilungen:
- MIG/MAG-Schweißen und Lichtbogen-Handschweißen
- WIG-Schweißen,
- Metallkreissäge,
- Band- und Bügelsäge,
- Schwenkbiegemaschine,
- Ständerbohrmaschine,
- Heben und Tragen schwerer Lasten,
- Transport mit Gabelstapler,
- Umgang mit Baustellenkran,
- Kompressor,
- Handhebelschere,
- Tafelschere,
- Winkelschleifer,
- Schleifbock,
- kraftbetriebene Handwerkzeuge,
- konventionelle Drehbank,
- konventionelle Fräsmaschine,
- Gefahrstoffe.
- Abkantbank,
- Beizen CrNi-Stahl,
- Bohr- und Fräsmaschine,
- Drehmaschine,
- Gabelstapler,
- Handgeführte Werkzeugmaschine,
- Hydraulische Presse,
- Kühlschmierstoff-Konzentrat,
- Lichtbogenschweißen,
- Metallkreissäge,
- Plasmaschneiden,
- Schlagschere,
- Schleifmaschine, Schleifbock,
- Schweißen CrNi-Stahl mit Absaugung,
- Stanzmaschine,
- Tisch- und Ständerbohrmaschine,
- Umgang mit Druckgasflaschen,
- Hautätzende Gefahrstoffe.
Das Kapitel 1.15.5 gibt außerdem eine Übersicht über ausgewählte berufsgenossenschaftliche Regelungen. Dort sind fast 150 Regeln, Vorschriften, Informationen, Gesetze, Merkblätter und Technische Regeln verzeichnet, die auch verlinkt sind und den Nutzern damit im Volltext zur Verfügung stehen.
Letzte Aktualisierung: 05.03.2018